Als Steuerfachangestellter/ freies Buchhaltungsbüro bieten wir freie Mitarbeit bzw. Übernahme von lfd. Lohnbuchhaltung bzw. Buchen lfd. Geschäftsvorfälle für Steuerberater ( Mandantenschutz ist selbstverständlich ), an (Raum München). Auch für kleine und mittelständige Unternehmen sind wir gerne als freier Mitarbeiter tätig. Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle sowie die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen (§ 6 Nr.3 und 4 StBerG).
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